Aktuelles

Seniorenrecht in Polen

Sonntag, den 22. April 2012 um 11:13 Uhr
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titleRechtsanwalt Klaus Ruppert, Bad Nauheim auf einer Tagung in Wolsztyn: „Senioren als aktive Mitgestalter in Europa „

Auf Einladung der „Konrad Adenauer Stiftung“ war der Präsident der „Deutschen Gesellschaft für Seniorenrecht und – medizin“, der Bad Nauheimer Rechtsanwalt Klaus Ruppert, zu einer deutsch polnischen Tagung nach Wolsztyn (Polen) eingeladen.
Herr Rechtsanwalt Klaus Ruppert referierte über die gerade für Senioren wichtigen Themen  Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Nachlassgestaltung. Auch die Themen Organspende Hospiz und „Sterbehilfe“ wurden von ihm im Rahmen des Vortrages angesprochen. Die Teilnehmer hatten dazu eine Fülle von eigenen Erfahrungen einzubringen und Herr Ruppert beantwortete auch die zahlreichen Fragen dazu. Dr. Röpke bedankte sich ganz herzlich für die Teilnahme von Herrn Ruppert als Experte zum Seniorenrecht an dieser Veranstaltung.

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Klage gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit „Morgan Stanley P2 Value“ und „DEGI International“

Mittwoch, den 21. März 2012 um 00:00 Uhr
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altKlage gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit „Morgan Stanley P2 Value“ und „DEGI International“

Ansprüche aufgrund von Empfehlungen zum Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds im zeitlichen Zusammenhang mit der Finanzkrise im Jahr 2008 müssen nicht unbedingt verjährt sein. Unsere Kanzlei hat Anfang März erneut eine Klage gegen die Commerzbank eingereicht, die sich maßgeblich auf die Wiederholung der entsprechenden Beratungsfehler in den Jahren 2009 und 2010, aber auch auf einen Verstoß gegen die Depotpflichten der Bank bezieht. Für letztere gilt die problematische Sonderverjährungsregelung des § 37a WpHG a.F. ohnehin nicht.

In dem von unserer Kanzlei betreuten Fall einer Rentnerin war diese durch einen Zeitungsartikel Mitte Oktober 2008 (kurz nach dem Erwerb der Anteile Mitte September 2008) darauf aufmerksam geworden, dass die Finanzkrise mittlerweile auch Auswirkungen in Deutschland zeigte.

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Arbeitsvertrag muss nicht in Muttersprache übersetzt werden

Mittwoch, den 21. März 2012 um 00:00 Uhr
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LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.02.2012

Es besteht keine allgemeine Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag unaufgefordert in die Muttersprache des Arbeitnehmers zu übersetzen. Dies gilt insbesondere, wenn sich die Vertragsparteien auf die deutsche Sprache als Verhandlungs- und Vertragssprache einigen.

Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren über Zahlungsansprüche des Klägers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Der Kläger, portugiesischer Staatsangehöriger, war bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Er ist der deutschen Sprache nicht mächtig.

Nachdem die Verhandlungen über die Vertragsinhalte in portugiesischer Sprache geführt worden waren, wurde dem Kläger ein Formulararbeitsvertrag in deutscher Sprache vorgelegt. Er unterzeichnete den Vertrag, ohne zuvor eine Übersetzung des Vertrags in die portugiesische Sprache erbeten zu haben.

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Kunst und Erbrecht

Sonntag, den 18. März 2012 um 16:29 Uhr
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altKunst und Erbrecht
Nur selten befassen sich Künstler oder Kunstsammler mit den sich für sie oder ihren Nachlass stellenden Fragen zur Vererbung ihrer Kunstwerke.
Besonders im Hinblick auf die Sicherung der Urheberrechte, die den Erben die Vermarktung sichern sollen, stellen sich schwierige  Rechtsfragen,deren Beantwortung aber entscheidend für den Erhalten des Werkes sein können.
Fragen zur Bewertung der Kunstwerke im Pflichtteilsfall oder im Fall der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft am Nachlass eines Künstlers sind daneben oft von entscheidender Bedeutung für das Gelingen einer Auseinandersetzung über den Nachlass des Künstlers.

 

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