Erbrecht

Seniorenrecht in Polen

Sonntag, den 22. April 2012 um 11:13 Uhr
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titleRechtsanwalt Klaus Ruppert, Bad Nauheim auf einer Tagung in Wolsztyn: „Senioren als aktive Mitgestalter in Europa „

Auf Einladung der „Konrad Adenauer Stiftung“ war der Präsident der „Deutschen Gesellschaft für Seniorenrecht und – medizin“, der Bad Nauheimer Rechtsanwalt Klaus Ruppert, zu einer deutsch polnischen Tagung nach Wolsztyn (Polen) eingeladen.
Herr Rechtsanwalt Klaus Ruppert referierte über die gerade für Senioren wichtigen Themen  Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Nachlassgestaltung. Auch die Themen Organspende Hospiz und „Sterbehilfe“ wurden von ihm im Rahmen des Vortrages angesprochen. Die Teilnehmer hatten dazu eine Fülle von eigenen Erfahrungen einzubringen und Herr Ruppert beantwortete auch die zahlreichen Fragen dazu. Dr. Röpke bedankte sich ganz herzlich für die Teilnahme von Herrn Ruppert als Experte zum Seniorenrecht an dieser Veranstaltung.

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Kunst und Erbrecht

Sonntag, den 18. März 2012 um 16:29 Uhr
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altKunst und Erbrecht
Nur selten befassen sich Künstler oder Kunstsammler mit den sich für sie oder ihren Nachlass stellenden Fragen zur Vererbung ihrer Kunstwerke.
Besonders im Hinblick auf die Sicherung der Urheberrechte, die den Erben die Vermarktung sichern sollen, stellen sich schwierige  Rechtsfragen,deren Beantwortung aber entscheidend für den Erhalten des Werkes sein können.
Fragen zur Bewertung der Kunstwerke im Pflichtteilsfall oder im Fall der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft am Nachlass eines Künstlers sind daneben oft von entscheidender Bedeutung für das Gelingen einer Auseinandersetzung über den Nachlass des Künstlers.

 

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Erbeinsetzung zugunsten des Heimes

Donnerstag, den 02. Februar 2012 um 20:58 Uhr
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BGB § 134; HeimG § 14 Abs. 1

Das Testament des Angehörigen eines Heimbewohners, mit dem der Heimträger zum Nacherben eingesetzt wird und von dem dieser erst nach dem Tode des Erblassers erfährt, ist nicht nach § 14 Abs. 1 HeimG i.V.m. § 134 BGB unwirksam.

Zum Schutze der Testierfreiheit ist § 14 Abs. 1 HeimG nach alledem  verfassungskonform  dahin auszulegen, dass er dem Angehörigen eines Heimbewohners  die Einsetzung des Heimträgers als Nacherbe in einem "stillen" Testament, von dem  der Heimträger erst nach dem Tode des Erblassers erfährt, nicht verbietet.

BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 33/10 - OLG Karlsruhe
 

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Schenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechtes

Sonntag, den 04. Dezember 2011 um 19:06 Uhr
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altSchenkung unter Vorbehalt eines Nutzungsrechtes  
BGB § 529 Abs. 1 Fall 2


a) Bei der Schenkung eines Grundstücks genügt es zur Leistung des geschenkten Gegenstandes im Sinne

von § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB, dass der Beschenkte nach dem formgerechten Abschluss des Schenkungsvertrages

und der Auflassung einen Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung beim Grundbuchamt eingereicht hat.

b) Der Beginn der in § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB vorgesehenen Zehnjahresfrist wird nicht dadurch gehindert,dass dass sich der Schenker an dem verschenkten Grundstück ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehält.

BGH, Urteil vom 19. Juli 2011 - X ZR 140/10 - OLG München
LG München I  

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Klaus Ruppert, Tel.: 06032/934522 

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