Mit dem Alter steigt das Risiko, geschäftsunfähig oder teilgeschäftsunfähig und damit von Entscheidungen anderer abhängig zu werden, weil dann das Gericht für Sie einen Betreuer einsetzen muss.
Hier können sie mit einer Altersvorsorgevollmacht dazu beitragen, Ihnen die Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten. Ein Betreuer wird dann nicht mehr benötigt.
Mit der Altersvorsorgevollmacht beauftragt der später Betroffene in gesunden Jahren denjenigen, der später als sein Bevollmächtigter handeln soll, für den Fall, dass er selbst keine wirksamen rechtsgeschäftlichen Erklärungen mehr abgeben kann.
Die Altersvorsorgevollmacht macht die Einsetzung eines gerichtlich bestellten Betreuers entbehrlich.
Die Vorsorgevollmacht kann formfrei erteilt werden, soweit es nicht um Grundstücksgeschäfte geht. Notwendig ist jedoch auf jeden Fall die Schriftform, §§ 1904, 1906 BGB. Die Vollmacht muss den Bevollmächtigten, seinen genauen Aufgabenkreis – für den er Vollmacht erhält - und einen Ersatzbevollmächtigten benennen.
Wenn Sie eine Vollmacht erteilt haben, muss dafür gesorgt werden, dass die Vollmacht zum richtigen Zeitpunkt oder – besser - auch gleich in die Hände des Bevollmächtigten gelangt.
Letztlich müssen Ihre Erklärungen im Notfall auch bekannt werden. Dazu dient die
Anmeldung beim „Zentralen Vorsorgeregister“ in Berlin, die wir gerne für Sie veranlassen, und unsere Vorsorgekarte.
Mit dem Eintrag der Vollmacht auf unserer Vorsorgekarte, die Sie immer – evtl. in der Geldbörse - bei sich tragen sollten, können Sie auch relativ sicher sein, dass im Ernstfall Ärzte von Ihrer erklärten Vollmacht und Ihren Wünschen Kenntnis erhalten und gleich die richtigen Personen benachrichtigen und befragen.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!