Das Rechtsgebiet Sozialrecht umfasst unter anderem
die Bearbeitung folgender Sachverhalte:
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Leistungsempfängern in folgenden Bereichen:
- Grundsicherung, SGB XII
- Hartz IV
- ALG II, SGB II
- Sozialversicherungsrecht
- Erwerbsminderungsrente
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Prüfung und Abwehr von Bescheiden seitens der Behörden, insbesondere Regress des Sozialhilfeträgers
- Verhandlungsführung mit Behörden
- Prüfung von Bescheiden wie z.B.: Leistungsbescheid, Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid, etc.
- Einlegung Widerspruch und Durchführung Widerspruchsverfahren
- Prozessvertretung vor den Sozialgerichten
- Untätigkeitsklage
Das Rechtsgebiet Sozialrecht wird bearbeitet von Rechtsanwalt Ingo Renzel!
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